Garantie
T&G Automotive Ltd garantiert, dass die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung den Spezifikationen entsprechen und für 12 Monate ab dem Datum der Inbetriebnahme oder 18 Monate ab dem Datum der Herstellung der Einheit (je nachdem, welches Datum früher eintritt) frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind. Im Sinne dieser Klausel bedeutet „Inbetriebnahme“ bei Waren, die in ein neues Fahrzeug eingebaut werden, das Datum der Erstzulassung dieses Fahrzeugs oder bei Waren, die als Ersatzteile verwendet werden, das Datum, an dem die Waren in das Fahrzeug eingebaut werden, und „Herstellungsdatum“ bedeutet das auf dem Etikett der Waren angegebene Datum. Der gemäß dieser Klausel berechnete Zeitraum wird als „Garantiezeitraum“ bezeichnet.
Die Garantie deckt die Kosten für den Austausch defekter Komponenten ab. Nicht von dieser Garantie abgedeckt sind Arbeits- und Werkstattkosten für die Demontage und Montage sowie die Prüfung von Komponenten. Diese Garantie gilt nur für Schäden an den Produkten von T&G Automotive Ltd selbst. Mangelfolgeschäden, insbesondere Abschleppkosten, Mietkosten für Ersatzfahrzeuge, Ansprüche auf entgangenen Gewinn oder Schadensersatzansprüche sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Eine darüber hinausgehende Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Haftungsausschluss
- falsche Installation des Luftbehälters
- mechanische Beschädigung durch Unfälle, Stürze, Stöße,
- fahrlässige oder vorsätzliche Zerstörung sowie Feuer,
- Missbrauch des Fahrzeugs (zum Beispiel: Überladung, Überhitzung, Nutzung unter anormalen Bedingungen),
- Umbau von Teilen oder Modifikationen am originalen T&G-Teil